Herzlich willkommen auf der Homepage der Sportfreunde Dornstadt e.V. Beitragsordnung der Sportfreunde Dornstadt e.V. Gemäß § 6 der Vereinssatzung vom 21.02.1992 und Beschluss der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 31.03.1995   1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung. 2. Der Mitgliedsgrundbeitrag wird in zweijährigem Rhythmus automatisch dem Lebenshaltungskostenindex angepasst. 3. Der jährliche Grundbeitrag an den Verein beträgt derzeit (seit 01.01.2008) in der Beitragsklasse     1     für Kinder bis 15 Jahre 35,00 € für Jugendliche bis 18 Jahre 42,00 € für Erwachsene  66,00 € für Familien einschl. aller Kinder bis 18 Jahre  141,00 € für in Ausbildung befindliche Personen, Wehrpflichtige und Ersatzdienstleistende über 18 - 27 Jahre  auf ANTRAG  42,00 € für Ehrenmitglieder  beitragsfrei für Mitglieder ab dem 60. Lebensjahr   35,00 € Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind mit entsprechenden Nachweisen dem Vereinsvorstand vorzulegen, Anschriftenwechsel und  Kontenänderung sind SOFORT mitzuteilen. 4. Im Grundbeitrag ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) Inbegriffen. 5.  Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt JÄHRLICH (zum 1.3. jeden Jahres) durch Abbuchungsverfahren über EDV. Die Beitragskonten des  Hauptvereins sind:   - VR-Bank Langenau-Ulmer Alb eG Kto-Nr.: 235 324 000 BLZ 630 614 86   - Ulmer Volksbank Kto-Nr.: 4 049 004 BLZ 630 901 00   - Sparkasse Ulm Kto-Nr.: 103 440 BLZ 630 500 00 6.  Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni ist der volle Mitgliedsbeitrag, ab 1. Juli der halbe Mitgliedsbeitrag zu entrichten.  Mit der Aufnahme in den Verein wird eine Aufnahmegebühr in Höhe von zwei Monatsbeitragen fällig. Sie wird mit der ersten Beitragszahlung  abgerufen. 7.  Mitglieder, die am Abbuchungsverfahren durch Lastschrift nicht teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis zum 31. März entweder durch  Dauerauftrag oder Überweisung. Beiträge, die wir danach per Rechnung anfordern müssen, werden mit einem Bearbeitungszuschlag für  Porto und Verwaltungsmehraufwand von 5,00 € belastet. 8.  Für Mahnungen werden die anfallenden Gebühren in Rechnung gestellt. 9.  Der Austritt eines ordentlichen Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand bis zum 31. Oktober und wird mit Ende des  laufenden Kalenderjahres wirksam, sofern die Mindestmitgliedschaftsdauer von einem Jahr bis dahin erfüllt ist. Für die Austrittserklärung  Minderjähriger gelten die für den Aufnahmeantrag geltenden Regelungen entsprechend. 10. Die Abteilungen können zur Deckung der Mehrausgaben auf Beschluss der Abteilungsversammlung zusätzlich Abteilungsbeiträge,  Aufnahmegebühren und Umlagen erheben. Sie sind den Mitgliedern bei Eintritt in die Abteilungen bekannt zu geben. 11.  Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personenbezogenen Daten der Mitglieder werden entsprechend den  Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert. Der Vorstand Alle Angaben ohne Gewähr Die Datei steht zum Herunterladen im PDF-Format zur Verfügung Beitragsordnung E-Mail schreiben oben Impressum