Diese Seite drucken Liste ausdrucken   

aktualisiert: 13.02.2009


Wissenswertes über die Tennisabteilung
der Sportfreunde Dornstadt e.V.

Platzanlage: 6 Sandplätze
Mitglieder: ca. 150
Mannschaften: Knaben/Mädchen, Damen, Damen 50, Herren 30
Veranstaltungen: Platzeröffnung, Schleifchenturnier, Vereinsmeisterschaften, Rad-/Wandertour, Abschlussfest
 

Beiträge:

Hauptverein SFD Tennisabteilung
    ortsansässig aus Teilorten, wenn eine TA dort nicht vorhanden Ab 01.01.2009
  Erwachsene 66,00 € 33,00 € 69,00 €
  Kinder (bis 15 J.) 35,00 € 17,50 € 26,00 €
  Jugend (bis 18 J.) 42,00 € 21,00 € 34,50 €
  Familien einschl. Kinder bis 18 J. 141,00 € 70,50 € 145,00 €
  Azubi / Studenten Wehrpflicht / Zivildienst auf Antrag 42,00 € 21,00 € 34,50 €
  Rentner 35,00 € 17,50 € 69,00 €
  Gästekarte (pro Platz 3/4 Std) 5,00 €
  Gästekarte bis 18J. (pro Platz 3/4 Std) 2,50 €
  Jugendtraining, Eigenanteil 55,00 €
  Mannschaftstraining, Eigenanteil Leistungsbezogen
  Schnupperspielen nach Absprache
  Aufnahmegebühr:  keine
 
 
Anmeldung: Über den Hauptverein Sportfreunde Dornstadt e.V. (Mitgliedschaft im Hauptverein erforderlich)
  Tel Fax E-Mail
Hauptverein: Büro Im Mittelbühl 29 89160 Dornstadt 07348-215-11 07348-966504 info@sfd-dornstadt.de
Tennisabteilung            
Abteilungsleiter Egle, Wolfgang Blumenweg 8 89160 Dornstadt P: 07348-23428,
G: 07304-7030
G: 07304-42304 egleundheimann@aol.com
Abteilungsleiter stellvertretender Kramer, Walter Schmiedstr. 1 89160 Dornstadt P: 07348-22495,
G: 07348-928103
G: 07348-928105 info@kramer-architekt.de
Kassier (Gästekarten, Schlüssel, Magnet-kärtchen, Mitglieder) Jurcevic, Damir Coutrasring 30 89160 Dornstadt 07348-201054 djurcevic@t-online.de
Platzwart Rastätter, Otto Hugo-Roller-Weg 11 89077 Ulm 0731-3994832 0731-3994831 k.rastaetter@gmx.de
Sportwart Osswald-Jurcevic, Davor Dronneweg 15 89160 Dornstadt 07348-928579 osswald@munk-ulm.de
Schriftführer Mayer, Alfred Eichendorffweg 11 89160 Dornstadt 07348-21461 07348-23706 vondralb@t-online.de

Machen Sie mit!     Werden Sie Mitglied in der Tennis-Abteilung!

 

Grundsätze der Mannschafts-/Trainingsförderung

Tennisabteilung Sportfreunde Dornstadt

Voraussetzungen:

Mitglied in der Tennisabteilung der SFD

Es besteht kein Anspruch auf finanzielle Förderung; eine Förderung kann auch nur insoweit erfolgen, als Mittel aus dem jeweiligen Jahresetat der Tennisabteilung zur Verfügung stehen.

Zielsetzungen:

Nachwuchs für die aktiven Mannschaften gewinnen

Förderungsgrundsätze

  1. Eine Förderung erfolgt nur, wenn die / der Spieler in allen Mannschaften, für die sie / er spielberechtigt ist (Kleinfeldchampionat, Mädchen, Knaben, Juniorinnen, Junioren, Damen und Herren) für die TA Sportfreunde Dornstadt auf der Mannschaftsmeldung gemeldet werden darf, das heißt, zur Verfügung steht und auch die Verbandsspiele spielt. Diese Regelung gilt für den Zeitraum vor Auszahlung der Förderung, jeweils vom 01.10. eines Jahres bis 30.09. des abgelaufenen Jahres.

  2. Eine Förderung erfolgt nur, wenn die / der Spieler mindestens an folgenden Wettbewerben (Pflichtturniere) teilnimmt:
    Vereinsmeisterschaften
    Ranglistenturnier / Forderungsspiele (Die Spieler werden bei den Mannschaftsaufstellungen in der Reihenfolge ihrer Ranglistenplätze bei der Tennisabteilung berücksichtigt.
  3. Die finanzielle Förderung erfolgt in verschiedenen Förderstufen. Die Einstufung ist abhängig vom Leistungsstand bzw. von der Spielklasse der Mannschaft. Als Maßstab hierfür werden die Ranglisten zugrunde gelegt. Bei Jugendlichen unter 14 Jahren soll zusätzlich die Entwicklungsmöglichkeit berücksichtigt werden. Die Einstufung erfolgt vor Beginn der Saison in Zusammenarbeit von Jugendwart, Sportwart und dem Trainer.
  4. Trainerhonorare für Gruppen- und Einzelunterricht sind grundsätzlich direkt zwischen Trainer und Schüler abzurechnen.
  5. Hallenmieten für Gruppen- und Einzelunterricht sind grundsätzlich direkt zwischen Vermieter und Schüler abzurechnen.
  6. Der Zuschuss richtet sich nach:
    der Teilnahme am Training
    der Teilnahme an Ranglistenturnieren und den Forderungsspielen
    der Teilnahme an den Verbandsspielen
  7. Sind alle Punkte der Grundsätze der Mannschaftsförderung erfüllt, können Spielerin/Spieler die Höchststufe der Förderung erreichen.
  8. Auszahlung der Zuschüsse
    Die Beantragung erfolgt jeweils bis 15. Oktober für die Saison mit beiliegendem Antragsformular.
  9. Kostenanteil der Spieler:
  Kinder bis
10 Jahre:
ohne Eigenanteil
  Jugendliche bis 18 Jahre: Der Mindestbeitrag für die Teilnahme am Mannschaftstraining wird in der Beitragsordnung festgelegt (z.Z. 52,- EURO im Jahr).
  Aktive bis
25 Jahre:
Der Eigenanteil beträgt zwischen 60% - 100% der Kosten.
     
Alle Angaben ohne Gewähr

Diese Seite drucken Liste ausdrucken